Zurückweisung Ihres Beschlusses wegen Formmangels - Teil 1
Nur durch die Unterschrift eines "Mannes", einer "Frau" erlangen Schreiben eine Rechtsfähigkeit und juristische Personen sowie juristische Personen überhaupt erst eine rechtliche Bewandnis...Wieso wohl "amtliche" Schreiben seit geraumer Zeit keine rechtsfähige Unterschrift mehr tragen? Wieso Justizangestellte gleichzeitig Urkundsbeamte sind? Wieso man rechtskräftige Urteile den Betroffenen ohne Unterschrift des Vorsitzenden Richters zustellt? Warum Justizangestellte und Beamte in Ämtern und Behörden ihren Vornamen unf Familiennamen verweigern? Möchten sich die Staatsbediensteten und Angestellten im öffentlichen Dienst wohl Ihrer Haftung nach §§ 823 und 839 BGB entziehen?
Horst-Gerhard Düsterhöft | 7/2/2021